We Care. Wir forschen für Ihre Gesundheit.

Informationen zu Depressionen

Informationen zur Schwerbehinderung

Schwerbehindert nach dem Schwerbehindertengesetz ist, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50% nachweisen kann.

Beim Morbus Parkinson muß eine "deutliche Störung der Bewegungsabläufe in Verbindung mit einer erheblichen Verlangsamung, Gleichgewichtsstörungen und Unsicherheiten beim Umdrehen" vorliegen.

Der Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Dort wird der Grad der Behinderung geprüft und Befunde des Hausarztes, der Fachärzte, der Krankenhäuser etc. angefordert.

Letzte Änderung: 26.07.2007, 17:34 Uhr

produced by GPM mbH

Suchen

Suchen

Login für Fachkreise

Login für Fachkreise DocCheck Logo

neu anmelden

Broschürenservice

Weitere neurologische Internetseiten

Merz [Logo] Merz [Logo]

http://www.parkinsoninfo.de

URL: http://www.parkinsoninfo.de/rat_und_hilfe/schwerbehinderung/
Stand: 26.07.2007, 17:34 Uhr
© 2010 Merz. Alle Rechte vorbehalten.