Schwerbehindert nach dem Schwerbehindertengesetz ist, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50% nachweisen kann.
Beim Morbus Parkinson muß eine "deutliche Störung der Bewegungsabläufe in Verbindung mit einer erheblichen Verlangsamung, Gleichgewichtsstörungen und Unsicherheiten beim Umdrehen" vorliegen.
Der Schwerbehindertenausweis wird beim zuständigen Versorgungsamt beantragt. Dort wird der Grad der Behinderung geprüft und Befunde des Hausarztes, der Fachärzte, der Krankenhäuser etc. angefordert.
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Letzte Änderung: 26.07.2007, 17:34 Uhr
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Stand: 26.07.2007, 17:34 Uhr
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