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Informationen zur Schwerbehinderung bei Parkinson

Bei der Parkinsonerkrankung ist die Signalübermittlung vom Gehirn zum zentralen Nervensystem gestört. Eine wesentliche Folge ist eine Beeinträchtigung der Bewegungssteuerung, die zu schweren Einschränkungen im Alltag führen kann. Die Symptome von Parkinson können verschiedene Formen und Schweregrade annehmen, sodass keine allgemeingültige Aussage über die Schwere der Bewegungseinschränkung bei Betroffenen getätigt werden kann. Da jeder Fall individuell bewertet werden muss, reicht die Diagnose Parkinson allein nicht aus, um den Status der Schwerbehinderung zu erhalten.

Wann liegt bei Parkinson eine Schwerbehinderung vor?

Schwerbehindert nach dem Schwerbehindertengesetz ist, wer einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50% nachweisen kann. Der Schwerbehindertenausweis bei Parkinson muss beim zuständigen Versorgungsamt beantragt werden. Dort wird der Grad der Behinderung geprüft und Befunde des Hausarztes, der Fachärzte, der Krankenhäuser etc. angefordert.

Für die Feststellung des Behinderungsgrades gibt es drei Anhaltswerte, die beschreiben, wie stark die Bewegungssteuerung des Betroffenen beeinträchtigt ist:

  • Geringe Störung: Keine Gleichgewichtsstörungen, die Bewegungsabläufe sind nur ein wenig verlangsamt (GdB bei 30-40%).
  • Deutliche Störung: Eine starke Verlangsamung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen und Probleme bei Drehungen (GdB bei 50-70%).
  • Schwere Störung: Alle Symptome stark ausgeprägt bis hin zur Bewegungsunfähigkeit (GdB bei 80-100%).

Bei Morbus Parkinson muss daher eine deutliche Störung vorliegen, um den Status der Schwerbehinderung zu erhalten. Sollte die Prüfung eine geringe Störung feststellen, kann zu einem späteren Zeitpunkt ein Antrag auf Erhöhung des GdB gestellt werden. Wenn sich die Symptome in dieser Zeit verschlechtert haben, ist es möglich, dass die neue Prüfung einen höheren GdB feststellt und dadurch den Erhalt des Schwerbehindertenausweises genehmigt. Derselbe Antrag gilt auch für die Erhöhung des GdB von einer deutlichen zu einer schweren Störung.

Nützliche Hilfsmittel für den Alltag mit Parkinson.

Der Schwerbehindertenausweis: Ein Nachteilsausgleich

Wenn das zuständige Versorgungsamt dem Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis stattgibt, erhalten Betroffene fortan Hilfe in verschiedenen Bereichen. Diese können die Einschränkungen der Parkinsonerkrankung ein wenig ausgleichen, weshalb sich der Antrag in jedem Fall lohnt. Es wird vor allem versucht, das öffentliche Leben der Betroffenen zu erleichtern. Die wichtigsten Nachteilsausgleiche für Parkinsonerkrankte mit einem Schwerbehindertenausweis sind:

  • Sie erhalten Preisnachlässe im Straßenverkehr, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Auch können sie Steuerermäßigungen geltend machen und sich zusätzliche Aufwendungen, die ihnen und ihren Angehörigen durch die Behandlung von Parkinson entstanden sind, anrechnen lassen.
  • Für berufstätige Parkinson-Patienten besteht ein erhöhter Kündigungsschutz und das Recht auf Zusatzurlaub.
  • Im privaten Raum erhalten sie Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag und bei den Telefongebühren, sofern das zusätzliche Merkzeichen RF im Ausweis vermerkt ist. Darüber hinaus erhalten sie ggf. ein höheres Wohngeld, also einen staatlichen Zuschuss zum Wohnen.
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